AGB

Allgemeine Geschäftsbedinigungen (AGB) des Gästehauses Alexanderhof Vermieterin: Katja Feller, Liviastraße.24, 54340 Leiwen

1. An- und Abreise
Die Anreise kann täglich ab 15:00Uhr und die Abreise täglich bis 10:30Uhr erfolgen. Sollte vom Gaste eine frühere Anreise gewünscht sein, kann dies individuell im Vorfeld per Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Sollte der Gast am Anreisetag bis 20:00Uhr nicht erscheinen,so gilt die Buchung als gekündigt
bzw.storniert und die Vermieterin kann über das Objekt wieder frei disponieren.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind möglich, diese müssen aber mit der Vermieterin per Telefon oder E-Mail abgesprochen sein.

3. Bezahlung
Der Gast hat die Möglichkeit in unserem Hause in bar oder mit EC-Karte seinen Aufenthalt zu bezahlen. Ferner kann er im Vorfeld per Überweisung zahlen.

4. Rücktritt von der Buchung:
Kostenlose Stornierung bis 2 Tage vor Anreise. Bei kurzfristigeren Stornierungen wird die Vermieterin versuchen das/die Zimmer anderweitig zu vermieten; sofern dies gelingt, entstehen dem Gast keine Kosten. Andernfalls ist er verpflichtet 80% des Gesamtpreises an die Vermieterin zu zahlen.

5. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, mit dem/den Zimmer/n und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Für vom Gast verursachte Beschädigungen während seines Aufenthalts, muss er aufkommen.

6. Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden,dass im Rahmen der Buchung seine notwendigen Personendaten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur für den genannten Zweck verwendet und insbesondere nicht an Dritte zu Werbezwecken o.ä. weitergegeben.

7. Schlussbestimmungen
Die auf der Webseite der Vermieterin bzw. auf den Wrbebroschüren verwendeten Fotos und Texte dien lediglich der realistischen Beschreibung. Eine 100 prozentige Übereinstimmung kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich insbesondere Änderungen der Ausstattungen /z.B. Möbel,Armaturen,Belag und/oder Wandfarbe) gleicher Qualität vor.

Es gelten das Recht und die Gesetzt der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und somit Gerichtsstand ist Leiwen mit dem Amts-/Landgericht Trier.

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